Umweltschutz & Landespflege

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"Jagd ist angewandter Naturschutz"

Seit 1991 ist der Landesjagdverband Rheinland Pfalz als Naturschutzverband nach Bundesnaturschutzgesetz  (BNatSchG) anerkannt. Er hat damit die Möglichkeit der Mitwirkung bei umweltbedeutsamen Entscheidungen. Konkret bedeutet dies, dass die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes in Gensingen bei allen Eingriffen in Natur und Landschaft eine Stellungnahme erarbeitet.

Die Naturschutzobleute der Kreisgruppe prüfen die Gegebenheiten vor Ort und senden ihre Informationen und Empfehlungen an die Geschäftsstelle.

Wenn Sie als Jäger zum Beispiel durch öffentliche Bekanntmachungen Kenntnis erlangen und Anregungen dazu haben, sollten sie diese umgehend an die Naturschutzobleute weitergeben.


Umweltschutz


(umgangssprachlich auch Ökologie) bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutze der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage aller Lebewesen mit einem funktionierenden Naturhaushalt. Gegebenenfalls sollen durch den Menschen verursachte Beeinträchtigungen oder Schäden behoben werden. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilbereichen der Umwelt (wie Boden, Wasser, Luft, Klima), als auch auf den Wechselwirkungen zwischen ihnen. Der erst seit den 1970er-Jahren verwendete Begriff „Umweltschutz” ist eine Entlehnung zu engl. environmental protection.

Ziele des Umweltschutzes
Ausgangspunkt des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Lebensumfeldes der Menschen und ihrer Gesundheit. Dies schließt auch den Schutz der die Menschen umgebenden Natur in einem gewissen Umfang mit ein. Der Umweltschutz bezweckt in erster Linie den Schutz der menschlichen Lebensbedingungen. Dazu bedient man sich oft technischer Mittel. Die zu lösenden Probleme sind teils globale, teils regionale oder lokale, wobei der Umweltschutz eher nach allgemeinen oder großräumigen technischen Lösungen sucht.